Update DSGVO-Abmahnungen (09.04.2019):
Sehr interessante Entwicklung :-):
Die IGD e.V. mahnt nicht mehr die DSGVO-Verstöße ab. Sie verschicken nun Hinweisschreiben, verbunden mit einer Spendenbitte!
(Quelle: RA Niklas Platte)
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In den letzten Tagen mehren sich Meldungen von Händlern über DSGVO-Abmahnungen, ausgesprochen von der IGD – Interessengemeinschaft Datenschutz e. V. Dieser Verein mahnt die fehlende SSL-/TLS-Webseitenverschlüsselung an und beruft sich dabei auf Art. 25 Absatz 1 DSGVO.
Nach unseren Recherchen ist bisher noch nicht geklärt
- ob dieser Verein berechtigt ist, Abmahnungen auszusprechen (Stichwort „Aktivlegitimation“)
- ob der Bezug auf den Art. 25 DSGVO ausreicht, eine Abmahnung hinsichtlich der fehlender Webseitenverschlüsselung auszusprechen.
Sind diese Abmahnungen der Anfang der schon lange befürchteten DSGVO-Abmahnwelle? Wir wissen es auch nicht – halten Sie hier aber auf dem Laufenden!
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