Michèle Finck hat einen interessanten Artikel über das Thema „Blockchain und DSGVO“ geschrieben. Dabei stellt sie zu Recht die Frage:
Behindern die EU-Datenschutzregeln den Fortschritt?
Hier ein Ausschnitt Ihrer Antwort darauf: „In Zeiten des wirtschaftlichen Wandels, in denen Daten immer stärker zum zentralen Bestandteil von Innovationen werden, stellt die DSGVO einen fundamental wichtigen Rahmen dar, der unterstreicht, dass nicht jede Art von Innovation auch wünschenswert ist. Innovation darf nicht ausschließlich dem Wunsch nach Wirtschaftswachstum unterliegen, sondern muss gleichzeitig auch nachhaltig sein und die Grundsätze unserer Demokratie respektieren.“
Und weiter: „Diesen Rechtsrahmen für eine spezifische und zudem umstrittene Technologie zu lockern, würde die falschen Signale senden.“
„Datenschutz ist wichtiger als Aufregung um eine neue Technologie.“
Lesen Sie hier den kompletten Artikel.
Unsere Meinung:
Die Ansicht von Michèle Finck können wir so nicht teilen. Zukunftstechnologien, die nicht in das spezielle DSGVO-Raster fallen, dürfen nicht ausgebremst werden. Sicher, Blockchains widersprechen dem DSGVO-Artikel 17 „Recht auf Vergessenwerden“. Andererseits erlauben Blockchains, das hat Prof. Blocher letztes Jahr auf dem German CRM Forum gesagt, dem Verbraucher seine Daten zu verwalten und nachzuvollziehen: Wer hat wann „seine“ Daten genutzt hat, wem hat er die Erlaubnis zur Nutzung erteilt bzw. nicht erteilt.
Dieses Thema wird die EU in Zukunft noch beschäftigen. Aber auch die Unternehmen in Europa. Denn Blockchains entwickeln sich rasant weiter. Vor allem in den USA und in Asien. Und, Zitat Georg Blum — „die warten nicht auf die EU!“
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