Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Einwilligung in Cookies ausdrücklich erfolgen muss (Opt-in) und nicht voreingestellt sein darf. Cookie-Consent-Banner, die lediglich darüber aufklären, dass Cookies gesetzt werden und nur ein „OK“ anbieten, sind damit nicht rechtens.
Lesen Sie hier die datenschutzrechtliche Einschätzung von activeMind und hier eine ausführliche Kommentierung von Heuking Kühn Lüer Wojtek.
Anbei das Urteil des EuGH vom 1. Oktober 2019, Az.: C‑673/17
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