Berliner Datenschutzbehörde verhängt bisher höchstes DSGVO-Bußgeld
Im August 2019 hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ein
Bußgeld in Höhe von insgesamt 195.407 Euro inkl. Gebühren gegen die Delivery Hero
Germany GmbH erlassen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Hier die Urteilsbegründung:
„Mit den Geldbußen ahndete die Berliner Datenschutzbeauftragte diverse
datenschutzrechtliche Einzelverstöße des Unternehmens. Die Mehrzahl der Fälle betraf die
Nichtachtung der Betroffenenrechte, wie das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung der
eigenen Daten, das Recht auf Löschung der Daten sowie das Recht auf Widerspruch.
Nach den Feststellungen der Berliner Datenschutzbeauftragten hatte die Delivery Hero
Germany GmbH in zehn Fällen Konten ehemaliger Kundinnen und Kunden nicht gelöscht,
obwohl die Betroffenen jahrelang – in einem Fall sogar seit dem Jahr 2008 – nicht mehr auf
der Lieferdienst-Plattform des Unternehmens aktiv gewesen waren. Acht ehemalige Kunden
hatten sich darüber hinaus über unerwünschte Werbe-E-Mails des Unternehmens beschwert.
Ein Geschädigter, der der Nutzung seiner Daten für Werbezwecke ausdrücklich
widersprochen hatte, erhielt dennoch weitere 15 Werbe-E-Mails von dem Lieferdienst. In
weiteren fünf Fällen erteilte das Unternehmen gegenüber den beschwerdeführenden
Personen die geforderten Selbstauskünfte nicht oder erst, nachdem die Berliner
Datenschutzbeauftragte eingeschritten war.“
Die komplette Pressemitteilung lesen Sie hier.
Bemerkenswert an diesem Urteil: Einige wenige DSGVO-Verstöße (in diesem Fall 24 Stück) haben hier ausgereicht, um diesem Lieferdienst eine doch beträchtliche Strafe zu verhängen. Es müssen demnach nicht DSGVO-Massenverstöße sein, um eine Strafe auszusprechen.
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