Allerdings räumt Kelber nach Angaben des Handelsblatt ein, dass es „im Detail durchaus einen Bedarf für Änderungen“ gebe.
So fordern deutsche Datenschützer im Erfahrungsbericht der Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder beispielsweise einen schärferen Rechtsrahmen für die Profilbildung. Bisher wird die Profilbildung durch die Normen der DSGVO nicht klar erfasst. Auch die Hersteller informationstechnischer Systeme und Produkte sollen stärker in die Pflicht genommen werden, „um die Grundsätze von Datenschutz durch Technik durch Voreinstellungen von Beginn an besser durchsetzen zu können.“ Um Vereine und kleine sowie mittelständische Unternehmen zu entlasten, hat Kelber konkrete Vorschläge zur „Art und Weise der Erfüllung der Informationspflichten“ oder zur „Meldung der Datenschutzbeauftragten an die Aufsichtsbehörden“ unterbreitet.
Bis zum 25. Mai 2020 soll der Bericht der EU-Kommission über die Bewertung und Überprüfung der DSGVO vorliegen. Wir werden berichten.
Update vom 13.05.2020: Wegen Corona die Kontrolle nicht unterlassen. Eher gerade deshalb
Der Bericht der EU-Kommission liegt zwar noch nicht vor, aber eines ist klar: Von großen Strafen liest man schon lange nicht mehr. Nach ca. 1 Jahr (der ersten Schonfrist) gab es durchaus beträchtliche Strafen. Davon hört man derzeit kaum noch etwas. Das bedeute jedoch auch nicht, dass man locker lassen sollte.
Auch durch Corona könnte der eine oder andere verleitet werden, die Zügel schleifen zu lassen bzw. in der Kontrolle nachzulassen. Das sollten Sie nicht tun.
Wir haben in unserem Bericht über Kollaboratioon- und Webkonferenz-Tool schon dazu zwei Anmerkungen geschrieben. Gerade bei diesen Tools (Zoom wurde hier schwer angeklagt und musste nachbessern) ist eine DSGVO-konforme Kontrolle wichtig. Activeminds gab hierzu einige Bewertungen ab. Sie haben „einige Haare in der Suppe“ gefunden.
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