Vom Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber wurde ein hohes Bußgeld gegen den Telefonanbieter 1&1 Telecom verhängt. Hier die Pressemitteilung.
Die Begründung des BfDI:
„Im Fall von 1&1 Telecom GmbH hatte der BfDI Kenntnis erlangt, dass Anrufer bei der Kundenbetreuung des Unternehmens allein schon durch Angabe des Namens und Geburtsdatums eines Kunden weitreichende Informationen zu weiteren personenbezogenen Kundendaten erhalten konnten. In diesem Authentifizierungsverfahren sieht der BfDI einen Verstoß gegen Artikel 32 DSGVO, nach dem das Unternehmen verpflichtet ist, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Verarbeitung von personenbezogenen Daten systematisch zu schützen.“
Nach Angaben von t3n will die 1&1 gegen diesen Bußgeldbescheid klagen.
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