DSGVO
Vor wenigen Wochen hatten wir über das Thema Abmahnmissbrauch berichtet. Beispielsweise hatte die Interessengemeinschaft Datenschutz e. V. versucht, mehrere Händler wegen eines DSGVO-Verstoßes abzumahnen.
Mit dem nun vom Bundeskabinett verabschiedeten „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ werden die Anforderungen erhöht, urheberrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Wirtschaftsverbände dürfen demnach künftig nur noch abmahnen, wenn sie vom Bundesamt für Justiz überprüft wurden und auf einer Liste der klagebefugten Verbände stehen. Weiter heißt es im Gesetz, dass Klein- und Kleinstunternehmen und vergleichbare Vereine auch bei sonstigen DSGVO-Verstößen nicht kostenpflichtig abgemahnt werden dürfen.
Allerdings sieht der DDV (Deutsche Direktmarketingverband) noch Nachholbedarf beim Thema Datenschutzverstöße. Dies können Sie hier nachlesen.