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E-Evidence-Verordnung: DSGVO „hoch 10“?

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„Eine neue EU-Verordnung sieht massive Eingriffe in Grundrechte vor.“

Vielleicht ist es etwas früh gegackert. Dennoch sollten massive Eingriffe in Grundrechte so früh wie möglich auf Sinnhaftigkeit geprüft werden.

Doch zum Prüfen ist es grundsätzlich schon zu spät. Gegen den Willen von Deutschland und sechs anderen EU-Ländern ist die E-Evidence-Verordnung beschlossen worden.

Was ist das Ziel?

Im Falle einer Strafverfolgung kann sich ein Strafermittler an das jeweilige Land des Bürgers, gegen den ermittelt wird, wenden und die Herausgabe der Kundendaten verlangen. Im Fokus stehen die Internet- und Telekom-Unternehmen. Nur, wer weiß, wie weit dieses Gesetz wirken soll und wie eine Auslegung im Einzelfall stattfindet?

„Die E-Evidence-Verordnung setzt jedoch voraus, dass in der EU weitgehend gleiche Rechtsstandards gelten… Doch die Unterschiede sind gewaltig“.

Der Ermittler dürfe sich direkt an die Unternehmen wenden, die im Besitz der Kundendaten sind. Kein Richter oder keine Aufsichtsbehörden achten auf die gesetzmäßige Anfrage-Behandlung, Übermittlung und Verwendung.

Folgen die Internet- und Telekommunikationsfirmen der Anweisung nicht, kann es – wie bei der DSGVO – schmerzhafte Strafen (1-2 % des weltweiten Jahresumsatzes) geben.

Der Autor der Zeit schließt seinen Artikel, dass er davon ausgeht, dass das Bundesverfassungsgericht sich einschaltet, sobald der Grundrechtsschutz eines deutschen Bürgers nicht mehr gewährleistet ist.

Fazit:

Positiv gedacht, geht es „nur“ um Strafverfolgung. Dennoch ist das Tor des Missbrauchs sehr weit offen. Und ein Anfang, der noch ungeahnte Folgen haben könnte.

Wer weiß, ob dann auch bald die Herausgabe der Kundendaten z. B. von Facebook, Amazon, Ihrem Webshop oder aus Ihrem CRM angefragt werden. Ob die Daten zur Klärung beitragen, ist bestimmt auch oft unklar. Keine einfache Sache!

Hoffen wir auf die Aussage der aktuellen Justizministerin Barley:

„Ohne Zustimmung der zuständigen Stellen in den Mitgliedsstaaten“, sagt sie, „darf es keine Herausgabe der Daten geben.“

— Weiterlesen www.zeit.de/2018/53/e-evidence-verordnung-eu-gesetz-grundrechte-eingriff

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