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Wie wird eine Facebook Fanpage DSGVO-konform?

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Bereits am 05.06.2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein vielbeachtetes und diskutiertes Urteil u. a. zu der Frage veröffentlicht, ob der Betreiber einer bei einem sozialen Netzwerk unterhaltenen Fanpage der für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne der EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahre 1995 ist. Zu dieser Entscheidung äußerten sich die unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) in einer Sonderkonferenz am 06.06.2018 in Form einer Entschließung und stellten dabei fest, dass der rechtskonforme Betrieb einer Fanpage auf Facebook aktuell nicht möglich sei, da die Nutzer ohne Mitwirkung von Facebook keine datenschutzkonforme Seite vorhalten könnten. In einer weiteren Konferenz am 05.09.2018 wurde seitens der DSK der Beschluss mit der Aussage gefasst, dass der Betrieb einer Fanpage, wie sie derzeit von Facebook angeboten werde, ohne Vereinbarung nach Art. 26 DS-GVO („Gemeinsam  für die Verarbeitung Verantwortliche“) rechtswidrig sei.

Schließlich erklärte Facebook am 11.09.2018, in Kürze alle Fanpage-Betreiber in der EU über die Updates zu den Business-Seiten, Gruppen und Veranstaltungen bzw. über eine „Seiten-Insights-Ergänzung bezüglich des Verantwortlichen“ zu informieren.

Was fordert die Datenschutzbehörde und wie reagiert jetzt endlich Facebook, um die Fanpages vor dem Abschalten zur retten? Was müssen die Fanpagebetreiber tun, welche Verantwortlichkeit übernimmt wer, was beinhaltet die Vereinbarung von Facebook, was kommt auf die Fanpagebetreiber zu?

Mit diesem Thema beschäftigt sich Rechtsanwalt Carsten Ulbricht in seinem Artikel: „Facebook Fanpages nach aktuellem Beschluss der Datenschutzbehörden rechtswidrig – Bedeutung für Fanpagebetreiber und weiteres Vorgehen (UPDATE)“. Lesen sie hier den kompletten Artikel!

Mehr zur DSGVO finden Sie auch hier auf unserem Portal.

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