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Welche Neuregelungen beschließt das EU-Parlament im Geoblocking?

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Als Geoblocking wird eine Technik aus dem Internet bezeichnet. Es erlaubt  den Anbietern von Internetinhalten, die regionale Sperrung jener zu beantragen. Am häufigsten wird das Geo-Blocking für Urheberrechtsverletzungen im Internet, in den Bereichen digitale Medien, Film sowie Fernsehen, angewendet.

Der Beschluss der EU wurde am 2. März 2018 veröffentlicht und gilt ab dem 3. Dezember 2018.

C-Level-Aspekte:

  1. Nutzen Sie in Ihren Webshops Geoblocking?
  2. Beobachten Sie die tatsächliche Wirksamkeit! Neun Monate nach der Genehmigung sowie Veröffentlichung tritt das Gesetz in Kraft – somit Ende des Jahres.
  3. Planen Sie mögliche Umbaumaßnahmen rechtzeitig ein und machen Sie Test-Käufe zur Sicherheit!

Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag beim DDV: https://www.ddv.de/alle-news-kacheln/geoblocking-eu-parlament-beschliesst-neuregelung.html

 

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